Feststoffe

Je nach Fragestellung variiert der Untersuchungsumfang für Feststoffe erheblich.

Im Folgenden bieten wir Ihnen einen kurzen Überblick über häufig nachgefragte Untersuchungen in Abhängigkeit von der Herkunft der Probe.

Abfälle

Abfalluntersuchungen dienen der Ermittlung der Entsorgungsmöglichkeit des Abfalls.
Die Untersuchung erfolgt entsprechend der Abfallablagerungs-Verordnung, in der die Umsetzung der TA-Abfall (Technische Anleitung Abfall) geregelt ist
Da die Deponien zum Teil spezielle Untersuchungsanforderungen stellen, bieten wir Ihnen auch direkt angepasste Pakete für die in unserem lokalen Umfeld befindlichen Deponien an.
Dies sind z.B. die Deponien Remscheid, Solingen (Bärenloch), Velbert

Boden / Bauschutt

Grundsätzlich hat die Wiederverwertung von Boden und Bauschutt Vorrang vor der Deponierung.
Ob ein Material wiedereinbaubar ist, wird anhand von Kriterien der LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) geprüft (Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen.

Entsprechend der Analysenergebnisse erfolgt eine Einordnung des Bodens in die entsprechende Kategorie:

Z 0 Uneingeschränkter Einbau
Z 1.1 Eingeschränkter offener Einbau
Z 1.2 Eingeschränkter offener Einbau in hydrogeologisch günstigen Gebieten
Z 2 Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen

Ist kein Wiedereinbau nach einer der obigen Kriterien möglich, so muss der Boden auf einer Deponie entsorgt werden.
Diese Untersuchung führen wir entsprechend der jeweiligen Anforderung nach den Klassen 0, I, II oder III. der Deponieverordnung durch.

Deponieklasse 0: Deponien für Bauschutt oder Bodenaushub
Deponieklasse I: Deponien für Inertabfälle
Deponieklasse II: Deponien für nicht gefährliche Abfälle
Deponieklasse III: Deponien für gefährliche Abfälle

Parameter und Grenzwerte der Deponieklassen

Straßenaufbruch ( Asphalt)

Es handelt sich hier um den bei Bauarbeiten, wie der Erneuerung von Straßen, anfallenden „alten“ Straßenbelag.
Asphaltmaterialien (Schwarzdecken) sind generell hochwertig zu verwerten. Das heißt, sie sind möglichst als Asphalt in gebundener Schicht wieder einzusetzen.
Der Straßenbelag wird nach den verwendeten Bindemitteln unterschieden.
Unproblematisch sind Beläge, bei denen Bitumen als Bindemittel eingesetzt wurde. Diese dürfen erneut auf Straßen aufgebracht (also erneut eingebaut) werden.
Wurde jedoch teerhaltiger Binder eingesetzt, so richtet sich die Art der Wiederverwertung nach der Höhe des Gehaltes an PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) und Benzo(a)pyren.
Die von uns angewendete Methode erlaubt  im Gegensatz zu den teilweise angewendeten Schnellverfahren (vor Ort), eine verlässliche Gehaltsangabe und somit die Zuführung zur korrekten Verwertung.