Wasser

Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Auflagen variiert der Untersuchungsumfang je nach Wassertyp zum Teil erheblich.

talsperreTrinkwasser

Damit Wasser als Trinkwasser bezeichnet werden kann, muss es den strengen Kriterien der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) entsprechen.
In ländlichen Gebieten wird häufig noch Brunnenwasser aus dem eigenen Brunnen zur Trinkwassergewinnung genutzt.
Diese Eigenwasserversorger müssen nach der Trinkwasserverordnung ihr Trinkwasser von einem dafür anerkannten Labor untersuchen lassen und den Untersuchungsbericht dem Gesundheitsamt unaufgefordert vorlegen.
Der Untersuchungsumfang wird von dem zuständigen Gesundheitsamt festgelegt.
Als akkreditiertes Labor führen wir diese Untersuchung von der Probennahme über die Berichterstellung bis (wenn von Ihnen explizit gewünscht) zur Berichtsabgabe beim zuständigen Gesundheitsamt durch.
Durch die Erteilung eines Dauerauftrages reduzieren Sie Ihre Kosten und stellen sicher, keine Termine zu verpassen. Wir melden uns dann automatisch bei Ihnen wenn wieder eine Untersuchung notwendig ist.

aktuell: nach Trinkwasserverordnung werden Legionellen-Untersuchungen in Warmwasserspeicher-Anlagen gefordert.

siebLegionellenuntersuchung

Neue Regelungen für die Untersuchung von Legionellen in der aktuellen Fassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 01.11.2011

Regelmäßige Untersuchung in Großanlagen
Die neuen Regelungen besagen, daß der „Parameter Legionellen mindestens einmal jährlich zu untersuchen ist, wenn das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird“ und zwar „in Großanlagen zur Trinkwassererwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik“.

Das bedeutet:

  1. a) als Betreiber einer Trinkwasserinstallation im Sinne der TrinkwV gilt, wer
    eine Großanlage zur zentralen Warmwassererzeugung betreibt, die einen Trinkwasserspeicher von >400 Litern und/oder Rohrleitungen von >3 Liter zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle besitzt.
  2. b) jeder, der Trinkwasser an andere Nutzer abgibt, ist zur jährlichen Untersuchung verpflichtet: z.B. Vermieter von Wohnungen, Betreiber von Hotels und Gaststätten bzw. Betreiber öffentlicher Gebäude wie z.B. Schulen, Kindergärten, Sporthallen –und plätze, Krankenhäuser und Alten- oder Pflegeheime.

Probenahme und Untersuchung durch das Labor Dr. Fülling
Die Untersuchung muss durch ein akkreditiertes und vom Land gelistetes Labor durchgeführt werden. Das Chemische Laboratorium Dr. R. Fülling bietet Ihnen die Probenahme und die Untersuchung der Proben auf Legionellen bis hin zum beurteilten Prüfbericht mit Handlungsvorschlägen an. Die jährliche Untersuchung mit telefonischen Terminabsprachen
wird von Seiten des Labors Dr. R. Fülling organisiert.

Angebotserstellung
Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu.

Hygieneempfehlung für Warmwassersysteme

Das bei vielen Produktionsabläufen anfallende Abwasser muss vor der Wiedereinleitung auf Einhaltung von Grenzwerten geprüft werden. Im Allgemeinen erstellt die zuständige Behörde (kommunales Umweltamt) einen Genehmigungsbescheid. Dieser enthält spezifische Vorgaben zum Untersuchungsumfang (Welche Parameter müssen untersucht werden) und zu den einzuhaltenden Grenzwerten.
Häufig wird eine Auswahl folgender Parameter gefordert:
pH-Wert, absetzbare Stoffe, gelöstes Sulfid, Sulfat, Nitrat, Nitrit, Chromat, AOX, Kohlenwasserstoffe (KW), halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) sowie einige Metalle wie Aluminium, Blei, Chrom, Cadmium, Eisen, Kupfer, Nickel, Zink.
Stellen Sie uns eine Kopie Ihres Genehmigungsbescheides zur Verfügung und wir bieten Ihnen ein für Sie individuell angepasstes Analysen-Paket an.

kreislauf

Für Schwimmbäder gelten spezielle Anforderungen an die Beckenwasserqualität.
Die Untersuchung und Beurteilung des Badewassers erfolgt auf der Grundlage der DIN 19643 (Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser)

Erläuterung der Bezeichnungen:

Füllwasser: Das zur Erst- oder Nachfüllung eingesetzte Wasser
Beckenwasser: Das aktuell im Becken befindliche Wasser.
Rohwasser: Wasser aus dem Becken, das der Aufbereitung zugeführt wird.
Filtrat: Wasser nach Filtration, aber noch vor der Desinfektion.
Reinwasser: Wasser nach Desinfektion, das dem Schwimmbecken wieder zugeführt wird.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Ihrer Bade- bzw. Schwimmanlage angepasstes Untersuchungsprogramm.

Weitere Wassertypen

Selbstverständlich untersuchen wir auch Wasser sonstiger Herkunft wie Grund- und Oberflächenwasser oder Wasser aus speziellen Anwendungen wie Kesselwasser oder Kühlwasser.

Badewasser

Abwasser

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