Analytische Prüfung von Werkzeugen
und Materialien mit Lebensmittelkontakt
Bedarfsgegenstände / Werkzeuge
Unter den Begriff Bedarfsgegenstände fallen eine Vielzahl von Produkten, mit dem der Verbraucher in Kontakt kommen kann.
Hierzu zählen zum Beispiel Spielzeug, Textilien, Werkzeug, Schmuck, Produkte mit Lebensmittelkontakt, Kosmetikverpackungen oder Gegenstände zur Körperpflege.
Von diesen Produkten darf, bei bestimmungsgemäßer Nutzung, keine Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher ausgehen.
Wir bieten Ihnen von Routinekontrollen und Konformitätsprüfungen bis hin zur Analyse der Zusammensetzung von Wettbewerbsprodukten eine vielfältiges Analytikangebot.
Beispiele für Anforderungen unserer Kunden:
- Überprüfung der Produktkonformität nach EU Verordnung 1907/2006 (REACH, SVHC) und EU Verordnung 2019/1021 (POP)
- Prüfung auf Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nach GS Spezifikation (AfPS)
- Elektronikprodukte nach EU-Richtlinie 2011/65 (RoHS)
- Verpackungen nach Verpackungsverordnung 2025/40 bzw. der EG-Richtlinie 94/62
- Spielzeug nach EG Spielzeugrichtlinie 2009/48
- Überprüfung der Produktkonformität nach Vorgaben der California Proposition 65
Zusätzlich schulen wir auch gerne Sie und Ihre Mitarbeiter zu den oben genannten Regularien und den dazugehörenden Themengebieten.
Gerne passen wir hierzu die Schulung an Ihr Produktportfolio individuell an.
Lebensmittelkontakt-Gegenstände
Materialien und Produkte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen. Von Lebensmittelkontaktmaterialien darf keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgehen. Während des Herstellungsprozesses werden je nach Produkt häufig eine Vielzahl von Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen eingesetzt. Wir prüfen Produkte nach den gesetzlichen Vorgaben und schützen unsere Kunden davor nicht konforme Produkte auf den Markt zu bringen.
Beispiele für Anforderungen unserer Kunden:
- Prüfung der Produktkonformität nach EU Verordnung 10/2011 „Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt“. Ebenfalls prüfen wir Konformitätserklärungen auf Plausibilität und Vollständigkeit
- Prüfung der Metallabgabe von metallischen Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt nach der EU-Guideline: „Metals and alloys used in food contact materials and articles, 2024“
- Bestimmung der Blei- und Cadmiumlässigkeit von Keramikgegenständen nach Richtlinie 84/500/EWG
- Prüfung der Empfehlungen des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu Materialien mit Lebensmittelkontakt
- Überprüfung der Produktkonformität nach FDA (US Food and Drug Administration) Vorgaben
Zusätzlich bieten wir individuelle Kundenschulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter zu den oben genannten Regularien und den dazugehörenden Themengebieten an.
Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot – sprechen Sie uns an!
Ihr Ansprechpartner:
Dr. rer. net Ann-Katrin Wander
Geschäftsführerin
Telefon: 02191 – 98300-45
E-Mail: wandner@labor-fuelling.de
Ihr Ansprechpartner:
E-Mail: knuettel@labor-fuelling.de