Unter dem Begriff Bedarfsgegenstände wird ein großer Bereich von Produkten verstanden, mit dem der Verbraucher in Kontakt kommt. Dazu zählen – nach § 2 Abs. 6 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) – unter anderem Lebensmittel- und Kosmetikverpackungen, Spielzeug, Textilien, Geschirr und Gegenstände für die Körperpflege. Von diesen Produkten darf, bei bestimmungsgemäßer Nutzung, keine gesundheitliche Gefährdung ausgehen.

Beispiele für Anforderungen unserer Kunden:

Lebensmittelverpackungen

Überprüfung der Produktkonformität nach EU Verordnung 10/2011. Diese Verordnung gibt vor, welche Rohstoffe sowie Zusatz- und Hilfsstoffe bei der Fertigung von Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden dürfen und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen. Produkte für den amerikanischen Markt testen wir nach FDA Anforderungen.

Kunststoffprodukte mit Hautkontakt

Untersuchung auf Weichmacher (Phthalate) nach EU Verordnung 1907/2006 (REACH) sowie Polyzyklisch aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) nach REACH und GS Spezifikation (AfPS).

Kunststoffspielzeug

Untersuchung auf Weichmacher (Phthalate) nach EU Verordnung 1907/2006 (REACH). Elementmigration (Metalle) nach der EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48 und nach DIN EN 71-3 sowie Prüfung auf Speichel- und Schweißechtheit nach DIN 53160.

Besteck

Metallabgabe von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt nach der EU-Guideline: „Metals and alloys used in food contact materials and articles, 2013“

Schmuck

Bestimmung der Nickellässigkeit nach DIN EN 1811

Textilien

Untersuchung auf primäre, aromatische Amine aus Azofarbstoffe nach DIN EN 71-9-11 und DIN EN ISO 14362-1 sowie Dispersionsfarbstoffe nach DIN 54231. Ebenfalls prüfen wir Textilien auf Einhaltung der Grenzwerte für Formaldehyd. Zusätzlich können wir die Farblässigkeit in einer Schweißsimulanzlösung testen.