Kraftstoffe und Öle

Leider gelangen Kraftstoffe wie Benzin, Diesel oder Heizöl aufgrund von Unfällen oder Leckagen auch in die Umwelt.
Wir können mit unseren Untersuchungen feststellen wie stark z.B. der Untergrund mit dem Treibstoff oder Öl verunreinigt worden ist.
Unser Untersuchungsergebniss ermöglicht Ihnen somit gezielt nur den belasteten Bereich entsorgen zu lassen.
Zudem läßt sich bei der Untersuchung (gaschromatographische Bestimmung) die Art der Verunreinigung erkennen.

Zur Bestimmung des Gehaltes an Verunreinigung wird für Wasser und Abwässer der Kohlenwasserstoff-Index nach EN ISO 9377-2 (H53) bestimmt. Für Bodenproben gilt ein entsprechender Kohlenwasserstoff-Index (Methode DIN ISO 16703)

Beispiel einer Verunreinigung durch Benzin

Kraftstoffe

Beispiel einer Ölverunreinigung durch Heizöl

oele

Luft

Wie bei Wasser gibt es auch bei Luft Unterscheidungen nach dem Bereich für den die Analytik erfolgt.

Innenraumluft

Die Luft in privaten Wohnungen und Häusern oder auch öffentlichen Gebäuden wird als Innenraumluft bezeichnet.
Zur Vermeidung gesundheitlich negativer Einflüsse sollte die Luft frei von Schadstoffen sein.
Schadstoffe können Lösemittel wie Toluol, Holzschutzmittel wie PCP, Permethrin aus Wollteppichen oder auch Schimmelpilze durch feuchte Wände sein.
Wie führen vor Ort eine an den Schadstoff angepasste Probennahme durch oder stellen Ihnen z.B. für Lösungsmittel Passivsammler zur Verfügung.

Arbeitsplatz

An vielen Arbeitsplätzen (vor allem in der Industrie) besteht ein erhöhtes Risiko mit potentiell kritischen Chemikalien in Berührung zu kommen. Da viele dieser Stoffe auch in die Luft gelangen können (verdampfen oder durch Aerosole) besteht die Möglichkeit auch ohne direkten Kontakt diese Verbindungen durch die Atemluft in den Körper aufzunehmen.
Daher existieren für viele Stoffe Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) bzw. biologische Grenzwerte (BGW) entsprechend der „neuen“ Gefahrstoffverordnung aus 2005.
Da noch nicht alle dieser Verbindungen in die entsprechenden AGW / BGW überführt worden sind, werden für diese noch die MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) bzw. TRK-Werte (Technische Richtkonzentration) zur Beurteilung herangezogen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Erfassung der von Ihnen eingesetzten Chemikalien.

Emissionsmessungen

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt vor das Betreiber von industriellen und gewerblichen Anlagen Ihre Luftemissionen auf die Einhaltung von Grenzwerten hin überwachen müssen.
Die Umsetzung wird in den Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) und Verwaltungsvorschriften geregelt.
Als zugelassene Messstelle nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz erstellen wir den Messplan (entsprechend der Vorgabe der Genehmigungsbehörde), melden die Untersuchung bei der Behörde an und erstellen nach der Probenahme den Bericht für Sie zur Einreichung bei der Behörde.